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Für werdende Eltern

Ihr Baby vorgeburtlich bei der Krankenkasse anmelden

Melden Sie Ihr Kind schon während der Schwangerschaft bei der Krankenkasse an, wird es in der Regel ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen – und der Schutz gilt exakt ab dem Geburtsdatum, auch bei den Zusatzversicherungen. Ein Vorteil, den kaum jemand kennt. Unser Team findet mit Ihnen die passende Lösung für Ihre Familie – kostenlos und unverbindlich.

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Warum sich die vorgeburtliche Anmeldung lohnt

Grundversicherung (KVG): Hier gilt immer eine Aufnahmepflicht – jede Kasse muss Ihr Kind aufnehmen, unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung und ohne Vorbehalte. Die vorgeburtliche Anmeldung bringt hier vor allem organisatorische Entlastung: Nach der Geburt ist bereits alles geregelt, und Sie können sich auf Ihr Kind konzentrieren.

Zusatzversicherung (VVG) – der eigentliche Grund: Bei einer Anmeldung vor der Geburt nehmen die Versicherer Ihr Kind in der Regel ohne Gesundheitsprüfung in die Zusatzversicherungen auf. Der Schutz gilt exakt ab dem Geburtsdatum – selbst dann, wenn es bei der Geburt zu Komplikationen kommt oder Ihr Kind nicht gesund zur Welt kommt.

Melden Sie Ihr Kind dagegen erst nach der Geburt an, verlangen die Versicherer für Zusatzversicherungen einen Gesundheitsfragebogen zu Geburt und Kind – mit dem Risiko von Vorbehalten, Prämienzuschlägen oder einer Ablehnung.

So läuft die vorgeburtliche Anmeldung ab

  1. Kontaktformular ausfüllen – unser Team meldet sich persönlich bei Ihnen, und gemeinsam finden wir die beste, zu Ihrer Familie passende Lösung.
  2. Idealer Zeitpunkt: zwischen der 20. und 30. Schwangerschaftswoche – spätestens rund drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin.
  3. Formulare ausfüllen und beim Versicherer einreichen, mit dem voraussichtlichen Geburtstermin.
  4. Nach der Geburt die Geburtsurkunde an die Krankenkasse schicken – damit ist die Anmeldung abgeschlossen.
  5. Der Schutz gilt exakt ab dem Geburtsdatum – auch bei den Zusatzversicherungen.

Keine vorgeburtliche Anmeldung gemacht?

Nach der Geburt bleiben drei Monate Zeit, Ihr Kind bei einer Krankenkasse anzumelden. Der Schutz der Grundversicherung gilt dann rückwirkend ab dem Geburtsdatum (die Prämien sind ab Geburt geschuldet). Achtung bei den Zusatzversicherungen: Jetzt verlangen die Versicherer einen Gesundheitsfragebogen zu Geburt und Kind – die Aufnahme ist nicht mehr garantiert.

Mutterschaft: was die Grundversicherung übernimmt

  • Ab der ärztlich oder durch die Hebamme bestätigten Schwangerschaft: Die besonderen Mutterschaftsleistungen (Vorsorgeuntersuchungen, Hebammenleistungen, Beitrag an die Geburtsvorbereitung) sind von Anfang an ohne Franchise und Selbstbehalt gedeckt.
  • Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt: Die Kostenbeteiligung entfällt komplett – auch für Behandlungen, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben, inklusive des Spitalbeitrags von CHF 15.– pro Tag.
  • Fehlgeburt vor der 13. Woche: gilt als Krankheit – Franchise und Selbstbehalt fallen an.
  • Totgeburt ab der 23. Schwangerschaftswoche: gilt als Geburt – die Befreiung von der Kostenbeteiligung bis 8 Wochen danach greift trotzdem.
  • Legaler Schwangerschaftsabbruch: Die Kostenbeteiligung bleibt bestehen – hier gibt es keine Ausnahme.
  • Direkt nach der Geburt: Ihr Kind ist in der Grundversicherung ohne Vorbehalte aufgenommen; senden Sie der Krankenkasse einfach die Geburtsurkunde, um die Anmeldung abzuschliessen.

Jetzt unverbindlich anfragen

Füllen Sie das Formular aus – unser Team meldet sich persönlich bei Ihnen und begleitet Sie durch die vorgeburtliche Anmeldung. Kostenlos und unverbindlich.

Ihr Wohnort – für die passenden Angebote in Ihrer Region.

Falls bereits bekannt – hilft uns, den idealen Zeitpunkt für die Anmeldung zu planen.

Z. B. gewünschte Zusatzversicherungen, bevorzugte Sprache, beste Erreichbarkeit – alles, was uns hilft, Ihre Anfrage einzuschätzen.

Mit dem Absenden dieses Formulars bestätige ich, dass mich das Team von Franchiserechner telefonisch und per E-Mail zur vorgeburtlichen Anmeldung meines Kindes kontaktieren darf. Ich willige ausdrücklich ein, dass meine Angaben zur Schwangerschaft (z. B. der voraussichtliche Geburtstermin) als Gesundheitsdaten für die Bearbeitung meiner Anfrage bearbeitet werden. Meine Angaben werden nicht verkauft und nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben; an einen Versicherer übermitteln wir sie erst auf meinen Wunsch. Es gilt die Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. ·

Rechtliche Grundlagen: Art. 3 Abs. 1 KVG (Anmeldung innert 3 Monaten, rückwirkender Beginn), Art. 64 Abs. 7 KVG (keine Kostenbeteiligung bei Mutterschaft ab der 13. Woche bis 8 Wochen nach der Geburt). Alle Angaben ohne Gewähr; massgebend sind Gesetz und Versicherungsbedingungen.