Welche Franchise wählen? Die Rechnung hinter der richtigen Stufe
Stand: 2026-07-186 Min. Lesezeit
Sechs Franchisestufen stehen Erwachsenen in der Grundversicherung offen – und zwischen der tiefsten und der höchsten liegt bei der Prämie oft ein deutlicher Unterschied. Welche Stufe die richtige ist, ist keine Glaubensfrage, sondern eine Rechnung: Prämienersparnis gegen erwartete Gesundheitskosten. Dieser Artikel zeigt die Methode hinter dieser Rechnung, die wichtigsten Faustregeln und die Fristen, die Sie beim Anpassen der Franchise einhalten müssen.
So funktioniert die Franchise – und was danach kommt
Die Franchise ist der Betrag, bis zu dem Sie Ihre Gesundheitskosten pro Kalenderjahr vollständig selbst tragen, bevor die Grundversicherung zu zahlen beginnt. Erwachsene wählen zwischen sechs Stufen, Kinder zwischen sieben – bei Kindern ist auch eine Franchise von CHF 0 möglich. Je höher die gewählte Stufe, desto tiefer die Prämie; der Rabatt ist allerdings gesetzlich begrenzt und darf höchstens 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos betragen.
Mit der Franchise ist die Kostenbeteiligung nicht abgeschlossen: Oberhalb der Franchise zahlen Sie einen Selbstbehalt von 10 Prozent der weiteren Kosten – begrenzt auf CHF 700 pro Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder. Bei Spitalaufenthalten kommt für Erwachsene zusätzlich ein Beitrag von CHF 15 pro Tag an die Aufenthaltskosten hinzu; Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung sind davon befreit. Ihr maximales Kostenrisiko pro Jahr ist damit klar begrenzt: Franchise plus Selbstbehalt-Obergrenze, dazu allfällige Spitaltage.
- Erwachsene: Franchise von CHF 300, 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 pro Jahr.
- Kinder: Franchise von CHF 0, 100, 200, 300, 400, 500 oder 600 pro Jahr.
- Selbstbehalt über der Franchise: 10 Prozent, maximal CHF 700 (Erwachsene) bzw. CHF 350 (Kinder).
- Spitalbeitrag: CHF 15 pro Tag für Erwachsene; entfällt für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung.
Die Break-even-Rechnung: Prämienersparnis gegen Kostenrisiko
Der Kern der Franchisewahl ist ein Vergleich der Gesamtkosten: Jahresprämie plus die Kosten, die Sie bei Ihrer erwarteten Nutzung selbst tragen. Eine höhere Franchise lohnt sich genau dann, wenn die Prämienersparnis grösser ist als die zusätzlichen Kosten, die Sie im Krankheitsfall übernehmen. Der Punkt, an dem zwei Stufen gleich teuer sind, heisst Break-even – und er liegt je nach Region und Kasse an einer anderen Stelle, weil die Prämien und damit die Ersparnis regional unterschiedlich sind.
Ein bewusst vereinfachtes Beispiel – die Zahl ist frei gewählt: Angenommen, der Wechsel von der Franchise CHF 300 auf CHF 2500 senkt Ihre Prämie um CHF 1500 pro Jahr. Ihr zusätzliches Risiko ist die Differenz der beiden Franchisen, also CHF 2200. Bleiben Sie ein Jahr weitgehend ohne Arztkosten, behalten Sie die vollen CHF 1500. Fallen hohe Kosten an, zahlen Sie im schlechtesten Fall CHF 2200 mehr Franchise – unter dem Strich also CHF 700 mehr als mit der tiefen Stufe. Zwischen diesen beiden Polen liegt der Break-even: der Betrag an jährlichen Gesundheitskosten, ab dem die tiefe Franchise günstiger wird.
Ganz verschwinden kann der Break-even übrigens nie: Weil der Prämienrabatt gesetzlich auf 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos begrenzt ist, bleibt die Ersparnis immer unter der Franchisedifferenz – ab einer gewissen Kostenhöhe ist die tiefe Stufe also stets die günstigere. Wo dieser Punkt in Ihrer Prämienregion liegt, rechnet unser Rechner mit den offiziellen BAG-Prämien für Ihr Profil aus – als Gesamtkostenvergleich über alle Franchisestufen.
Faustregeln: Wer mit welcher Stufe am besten fährt
Zwei Profile sind eindeutig – dazwischen entscheidet die Rechnung:
- Gesund, selten beim Arzt, keine Dauermedikamente: Die höchste Franchise (CHF 2500) ist häufig die günstigste Wahl – die Prämienersparnis kommt Jahr für Jahr, das Risiko nur in schlechten Jahren.
- Regelmässige Medikamente, chronische Erkrankung oder bereits geplante Behandlungen: Die tiefste Franchise (CHF 300) ist meist die bessere Wahl – Sie erreichen die Kostenbeteiligung ohnehin, also soll sie so tief wie möglich ausfallen.
- Schwangerschaft geplant oder absehbar: eher eine tiefe Franchise – die Details dazu im nächsten Abschnitt.
- Unklar oder dazwischen: Break-even rechnen statt schätzen – die Arztrechnungen der letzten zwei, drei Jahre liefern eine realistische Kostenbasis.
Sonderfälle: Schwangerschaft und Kinder
Für Schwangere gilt eine wichtige Ausnahme: Die eigentlichen Mutterschaftsleistungen – Kontrolluntersuchungen, Geburt und Wochenbett – sind während der gesamten Schwangerschaft von Franchise und Selbstbehalt befreit. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt sind zusätzlich auch Behandlungen bei Krankheit von der Kostenbeteiligung ausgenommen. Ausserhalb dieser Fenster gelten Franchise und Selbstbehalt normal. Wer eine Schwangerschaft plant, rechnet deshalb konservativ – oft spricht das für eine tiefe Franchise, weil neben den befreiten Leistungen weitere Kosten anfallen können.
Bei Kindern ist die Logik dieselbe, nur die Beträge sind kleiner: Die Stufen reichen von CHF 0 bis CHF 600, der Selbstbehalt ist auf CHF 350 begrenzt, und der Spitalbeitrag entfällt. Weil Vorsorgeuntersuchungen und Kinderarztbesuche in jungen Jahren häufig sind, fällt die Break-even-Rechnung bei Kindern öfter zugunsten einer tiefen Franchise aus – auch das rechnet unser Rechner pro Person durch.
Eine zweite Regel wird oft vergessen: Wählen Sie nur eine Franchise, die Sie in einem schlechten Jahr auch tatsächlich bezahlen könnten. Für Gesunde ist die höchste Stufe eine Wette mit gutem Erwartungswert – aber die Franchise wird fällig, wenn die Kosten anfallen, nicht bequem verteilt über das Jahr. Wer keine Reserve in dieser Höhe hat, fährt mit einer mittleren oder tiefen Stufe ruhiger.
Franchise ändern: Fristen und Ablauf
Eine Franchiseänderung wird immer auf den 1. Januar wirksam. Wer die Franchise senken will, muss dies der Kasse bis zum 30. November melden; eine Erhöhung ist bis Ende Dezember möglich. Die Änderung ist kein Kassenwechsel: Es braucht keine Kündigung, eine Meldung an die eigene Krankenkasse genügt – am besten schriftlich, damit der Eingang belegt ist.
Wichtig für die Planung: Die Franchise zählt pro Kalenderjahr und beginnt jeden 1. Januar wieder bei null – unabhängig davon, wann im Jahr die Kosten angefallen sind. Eine grössere, verschiebbare Behandlung ins selbe Kalenderjahr wie andere Kosten zu legen, ist deshalb oft günstiger, als sie über den Jahreswechsel zu verteilen. Und wer ohnehin die Kasse wechselt, wählt die Franchise beim neuen Anbieter direkt im Antrag – die Frist für den Kassenwechsel selbst (Kündigung bis 30. November) bleibt davon unberührt.
Und was heisst das für Ihre Prämie?
Vergleichen Sie die offiziellen BAG-Prämien für Ihr Profil – kostenlos, unverbindlich und in unter einer Minute.
Jetzt Prämien vergleichenHäufige Fragen zum Thema
01Wie hoch ist die Mindestfranchise in der Schweiz?+
Für Erwachsene und junge Erwachsene beträgt die ordentliche (tiefste) Franchise CHF 300 pro Jahr. Für Kinder bis 18 gibt es keine gesetzliche Mindestfranchise – die tiefste Stufe ist CHF 0; wählbar sind Kinderfranchisen bis CHF 600. Höhere Wahlfranchisen (Erwachsene bis CHF 2500) senken die Prämie.
02Was ist der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt?+
Die Franchise ist der fixe Jahresbetrag, den Sie zuerst vollständig selbst tragen. Der Selbstbehalt kommt danach: 10 Prozent der weiteren Kosten, begrenzt auf CHF 700 pro Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder. Bei Spitalaufenthalten zahlen Erwachsene zusätzlich CHF 15 pro Tag.
03Bis wann kann ich meine Franchise ändern?+
Eine Senkung müssen Sie Ihrer Kasse bis zum 30. November melden, eine Erhöhung ist bis Ende Dezember möglich. Wirksam wird die Änderung in beiden Fällen auf den 1. Januar. Ein Kassenwechsel ist dafür nicht nötig – eine Meldung an die eigene Krankenkasse genügt.
04Lohnt sich die höchste Franchise von CHF 2500?+
Für gesunde Erwachsene mit tiefen Gesundheitskosten ist sie häufig die günstigste Wahl. Ob sie sich in Ihrem Fall lohnt, hängt von der Prämienersparnis in Ihrer Region ab – unser Rechner vergleicht die Gesamtkosten über alle Stufen mit den offiziellen BAG-Prämien und zeigt den Break-even für Ihr Profil.
05Gilt die Franchise während der Schwangerschaft?+
Mutterschaftsleistungen wie Kontrolluntersuchungen und Geburt sind während der ganzen Schwangerschaft von Franchise und Selbstbehalt befreit; ab der 13. Woche bis acht Wochen nach der Geburt gilt das auch für Behandlungen bei Krankheit. Für alles ausserhalb dieser Fenster greift die normale Kostenbeteiligung – deshalb ist bei geplanter Schwangerschaft oft eine tiefe Franchise die vorsichtigere Wahl.
06Beginnt die Franchise jedes Jahr von vorne?+
Ja. Die Franchise zählt pro Kalenderjahr und startet jeden 1. Januar wieder bei null – unabhängig davon, wie viel Sie im Vorjahr bereits selbst bezahlt haben. Planbare Behandlungen im selben Kalenderjahr zu bündeln, kann die Kostenbeteiligung deshalb insgesamt senken.