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Unfalldeckung in der Krankenkasse: Wer sie braucht – und wer doppelt zahlt

Stand: 2026-07-184 Min. Lesezeit

Die Unfalldeckung ist einer der am häufigsten übersehenen Sparhebel in der Grundversicherung: Viele Angestellte bezahlen sie mit, obwohl sie längst über den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert sind. Dieser Artikel erklärt, wer die Deckung wirklich braucht, wie der Ausschluss funktioniert und worauf Sie beim Stellenwechsel achten müssen.

Zwei Systeme, eine Regel: KVG und UVG

In der Schweiz sind Unfälle über zwei getrennte Systeme versichert. Wer bei einem Arbeitgeber angestellt ist und dort mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist über das Unfallversicherungsgesetz (UVG) obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert – die Prämie dafür trägt beim Berufsunfall der Arbeitgeber, beim Nichtberufsunfall in der Regel die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer über den Lohnabzug.

Alle anderen decken Nichtberufsunfälle über die Grundversicherung nach KVG ab – gegen Berufsunfälle sind auch Angestellte mit kleineren Pensen von der ersten Arbeitsstunde an über den Arbeitgeber versichert. Deshalb fragt jede Krankenkasse beim Abschluss, ob die Unfalldeckung eingeschlossen werden soll. Beides gleichzeitig zu bezahlen bringt keinen doppelten Schutz: Leistungen werden nicht doppelt ausgerichtet.

Wer die Unfalldeckung ausschliessen kann

Sind Sie mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt, können Sie die Unfalldeckung bei Ihrer Krankenkasse sistieren lassen. Die Prämie der Grundversicherung sinkt dadurch spürbar – der genaue Abschlag ist je nach Kasse unterschiedlich und in der Prämie ausgewiesen.

Der Ausschluss ist kein Risiko, solange die UVG-Deckung besteht: Bei einem Unfall zahlt die Unfallversicherung des Arbeitgebers, und zwar ohne Franchise und ohne Selbstbehalt – ein Punkt, in dem das UVG für Versicherte sogar günstiger ist als die Grundversicherung.

  • Angestellte mit mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber: Ausschluss möglich.
  • Selbstständige ohne freiwillige UVG-Versicherung: Einschluss nötig.
  • Studierende ohne Anstellung ab 8 Wochenstunden, Nichterwerbstätige, Pensionierte: Einschluss nötig.
  • Mehrere Teilzeitstellen unter je 8 Stunden: Einschluss nötig – die Schwelle gilt pro Arbeitgeber.

Stellenverlust: die 31-Tage-Frist und die Abredeversicherung

Endet das Arbeitsverhältnis, läuft der UVG-Schutz für Nichtberufsunfälle noch 31 Tage weiter. Wer danach nicht sofort eine neue Stelle antritt, hat zwei Möglichkeiten – und muss aktiv werden, bevor die Frist abläuft.

Erstens: die Abredeversicherung. Sie verlängert die bisherige UVG-Deckung um bis zu sechs Monate und muss noch während der 31-tägigen Nachdeckungsfrist beim bisherigen Unfallversicherer abgeschlossen werden. Zweitens: der Wiedereinschluss der Unfalldeckung in die Grundversicherung – eine kurze Meldung an die Krankenkasse genügt. Wer beides verpasst, steht zwar nicht ohne Behandlungsschutz da – die sistierte Unfalldeckung der Grundversicherung lebt von Gesetzes wegen wieder auf –, muss aber mit rückwirkenden Prämiennachforderungen rechnen und verliert die umfassenderen UVG-Leistungen wie Taggelder oder Renten.

Checkliste für den Alltag

Die Unfalldeckung gehört auf die Checkliste bei jedem Stellenwechsel – nicht nur beim Kassenwechsel. Diese vier Situationen sollten Sie im Blick behalten:

  • Stellenantritt mit mindestens 8 Wochenstunden: Unfalldeckung bei der Kasse sistieren lassen und Prämie senken.
  • Kündigung oder Stellenverlust: innert 31 Tagen Abredeversicherung abschliessen oder Unfall wieder einschliessen.
  • Wechsel ins Pensum unter 8 Stunden: Unfalldeckung wieder einschliessen.
  • Pensionierung oder Auszeit: Unfalldeckung wieder einschliessen – der UVG-Schutz endet mit dem Erwerbsleben.

So prüfen Sie Ihre aktuelle Police

Ob Sie die Unfalldeckung aktuell bezahlen, steht auf der Policenübersicht Ihrer Krankenkasse – meist als Zusatz «mit Unfall» oder «ohne Unfall» bei der Grundversicherung. Stimmt der Eintrag nicht mit Ihrer Erwerbssituation überein, genügt eine Meldung an die Kasse; die Anpassung ist kein Kassenwechsel und jederzeit möglich.

Im Prämienvergleich lohnt es sich, mit der korrekten Einstellung zu rechnen: Unser Rechner fragt die Unfalldeckung explizit ab und vergleicht die offiziellen BAG-Prämien auf genau dieser Basis – so sehen Sie Ihr echtes Sparpotenzial.

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Häufige Fragen zum Thema

01Was kostet die Unfalldeckung in der Grundversicherung?+

Der Zuschlag ist Teil der Prämie und je nach Kasse, Region und Alter unterschiedlich hoch. Die offiziellen BAG-Prämien weisen jede Prämie mit und ohne Unfalldeckung aus – der Vergleich zeigt beide Werte für Ihre Region.

02Ich arbeite Teilzeit bei zwei Arbeitgebern – brauche ich die Unfalldeckung?+

Die 8-Stunden-Schwelle gilt pro Arbeitgeber. Erreichen Sie bei keinem einzelnen Arbeitgeber 8 Wochenstunden, sind Sie nur gegen Berufsunfälle versichert und sollten die Unfalldeckung in der Grundversicherung einschliessen.

03Zahlt die Krankenkasse bei einem Unfall, wenn ich doppelt versichert bin?+

Leistungen werden nicht doppelt ausgerichtet: Besteht UVG-Schutz, geht dieser vor. Eine eingeschlossene Unfalldeckung in der Grundversicherung wäre in diesem Fall unnötig bezahlt – prüfen Sie deshalb die Sistierung.

04Gilt bei Unfällen die Franchise?+

In der Grundversicherung ja – Unfallbehandlungen laufen dort wie Krankheitsbehandlungen über Franchise und Selbstbehalt. Im UVG dagegen gibt es weder Franchise noch Selbstbehalt.

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